Nachname nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten habt Ihr 2026 in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Ein gemeinsamer Familienname ist längst nicht die einzige Möglichkeit: Ihr könnt Eure bisherigen Namen behalten, den Namen einer Person zum gemeinsamen Namen bestimmen oder – je nach Land – einen offiziellen Doppelnamen wählen. Besonders in Deutschland hat sich durch das seit 1. Mai 2025 geltende Namensrecht einiges verändert.
Dieser Beitrag gibt Euch einen verständlichen Überblick mit Stand Januar 2026. Namensrecht hängt bei binationalen Paaren, mehreren Staatsangehörigkeiten, früheren Ehen oder bereits zusammengesetzten Namen stark vom Einzelfall ab. Verbindlich beraten Euch das zuständige Standesamt beziehungsweise Zivilstandsamt und die zuständigen Behörden.

Der schnelle Vergleich: Was gilt 2026 in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
| Frage | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Was passiert ohne Erklärung? | Beide behalten ihre bisherigen Namen. | Beide behalten ihre bisherigen Namen. | Beide behalten ihre bisherigen Namen. |
| Gemeinsamer einfacher Name? | Ja, grundsätzlich der Geburtsname oder aktuell geführte Name einer Person. | Ja, grundsätzlich der Familienname einer Person. | Ja, als gemeinsamer Familienname kann grundsätzlich der Ledigname einer Person gewählt werden. |
| Gemeinsamer offizieller Doppelname? | Ja, seit 1. Mai 2025. | Ja. | Nach den zu Beginn 2026 geltenden Regeln grundsätzlich nein. |
| Bindestrich beim neu gebildeten Doppelnamen? | Wahlweise mit oder ohne Bindestrich. | Grundsätzlich mit Bindestrich. | Der Allianzname wird mit Bindestrich verwendet, ist aber kein offizieller Zivilstandsname. |
| Entscheidung später möglich? | Ja, ein Ehename kann auch während der Ehe bestimmt werden. | Eine namensrechtliche Erklärung ist grundsätzlich auch später möglich; Voraussetzungen und Gebühren prüfen. | Die Wahl des gemeinsamen Namens sollte bei der Eheschließung erfolgen. Später ist meist ein formelles Namensänderungsverfahren erforderlich. |
| Welche Behörde ist zuständig? | Standesamt | Standesamt | Zivilstandsamt |
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem gemeinsamen Familien- oder Ehenamen, den beide offiziell führen, und einem individuellen Doppelnamen, den nur eine Person trägt. Was umgangssprachlich gleich klingt, kann rechtlich etwas anderes bedeuten.
Deutschland: Echte Doppelnamen sind seit Mai 2025 möglich
In Deutschland könnt Ihr Eure bisherigen Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Neu ist vor allem: Seit dem 1. Mai 2025 dürft Ihr aus Euren beiden Namen einen gemeinsamen Doppelnamen bilden. Diesen führen dann beide Personen offiziell.
- Getrennte Namen: Anna Berger bleibt Anna Berger, Leon Huber bleibt Leon Huber.
- Ein gemeinsamer Name: Beide heißen Berger oder beide heißen Huber.
- Gemeinsamer Doppelname: Beide heißen Berger-Huber, Huber-Berger, Berger Huber oder Huber Berger.
- Individueller Begleitname: Wird beispielsweise Huber zum gemeinsamen Ehenamen, kann die Person, deren Name nicht Ehename geworden ist, unter bestimmten Voraussetzungen Berger-Huber oder Huber-Berger heißen, während die andere Person Huber heißt.
Die Reihenfolge des gemeinsamen Doppelnamens legt Ihr zusammen fest. Der Bindestrich ist in Deutschland optional. Mehrgliedrige Namensketten sollen vermieden werden: Besteht ein Name bereits aus mehreren Teilen, kann für die neue Kombination regelmäßig nur ein Bestandteil verwendet werden. Einen zusätzlichen Begleitnamen zu einem bereits doppelt geführten Ehenamen könnt Ihr nicht anhängen.
Wann müsst Ihr Euch in Deutschland entscheiden?
Ihr könnt den Ehenamen direkt bei der standesamtlichen Trauung erklären. Möchtet Ihr Euch noch nicht festlegen, behaltet Ihr zunächst Eure Namen und könnt grundsätzlich später beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Auch bereits vor dem 1. Mai 2025 verheiratete Paare können die neuen Möglichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen nutzen.
Eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich nicht beliebig gegen eine andere Namensvariante austauschen. Das neue Recht enthält zwar Möglichkeiten, einen Ehenamen gemeinsam wieder abzulegen, schränkt eine anschließende neue Bestimmung aber ein. Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, lasst Euch vor der Erklärung konkret vom Standesamt beraten.
Österreich: Gemeinsamer Doppelname ist bereits möglich
Auch in Österreich könnt Ihr Eure bisherigen Familiennamen behalten, einen Namen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder aus beiden Namen einen gemeinsamen Doppelnamen bilden.
- Getrennte Namen: Beide führen ihren bisherigen Familiennamen weiter.
- Gemeinsamer Name: Ihr bestimmt den Familiennamen einer Person zum gemeinsamen Familiennamen.
- Gemeinsamer Doppelname: Beide führen beispielsweise Berger-Huber oder Huber-Berger.
- Individueller Doppelname: Wird Huber gemeinsamer Familienname, kann die andere Person ihren bisherigen Namen damit verbinden und etwa Berger-Huber heißen.
Ein neu gebildeter Doppelname wird in Österreich grundsätzlich mit Bindestrich geschrieben und darf regelmäßig höchstens aus zwei Bestandteilen bestehen. Bei bereits mehrteiligen Namen gelten zusätzliche Regeln, damit keine langen Namensketten entstehen.
Wann müsst Ihr Euch in Österreich entscheiden?
Am unkompliziertesten gebt Ihr Eure Erklärung im Zuge der Anmeldung oder bei der standesamtlichen Eheschließung ab. Eine Erklärung kann grundsätzlich auch später beim Standesamt erfolgen. Da namensrechtliche Erklärungen nicht beliebig oft geändert werden können und zusätzliche Gebühren entstehen können, solltet Ihr Euch vorher zu Eurem konkreten Fall informieren.
Schweiz: Getrennte Namen oder ein gemeinsamer Ledigname
In der Schweiz behalten Ehepartnerinnen und Ehepartner grundsätzlich ihre bisherigen Namen. Alternativ könnt Ihr gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, dass Ihr den Ledignamen einer Person als gemeinsamen Familiennamen führen möchtet.
- Getrennte Namen: Anna Berger bleibt Anna Berger, Leon Huber bleibt Leon Huber.
- Gemeinsamer Familienname: Beide führen Berger oder beide führen Huber, sofern es sich um den wählbaren Ledignamen handelt.
- Offizieller gemeinsamer Doppelname: Nach den zu Beginn 2026 geltenden Regelungen grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Allianzname: Eine Person kann im Alltag beispielsweise Berger-Huber verwenden. Dieser Name ist jedoch kein offizieller Zivilstandsname und wird nicht an Kinder weitergegeben.
Der schweizerische Allianzname kann auf Wunsch als amtliche Ergänzung in Pass und Identitätskarte erscheinen. Dadurch wird er aber nicht zum rechtlichen Familiennamen. Für Verträge, Behördenangelegenheiten und Buchungen bleibt der offizielle Name entscheidend.
In der Schweiz wurde und wird über die Wiedereinführung offizieller Doppelnamen beraten. Entscheidend ist nicht allein ein Parlamentsbeschluss, sondern das tatsächliche Inkrafttreten neuer Regeln. Erkundigt Euch deshalb 2026 kurz vor der Trauung beim Zivilstandsamt nach dem aktuellen Stand.
Wann solltet Ihr die Namensfrage klären?
| Zeitpunkt | Was Ihr klären solltet |
|---|---|
| Vor der Anmeldung der Eheschließung | Welche Varianten in Eurem Land und bei Euren Staatsangehörigkeiten zulässig sind. |
| Vor dem Druck personalisierter Unterlagen | Ob und ab wann Ihr den neuen Namen gesellschaftlich verwenden möchtet. Auf offiziellen Dokumenten muss weiterhin der rechtlich gültige Name stehen. |
| Vor Reisebuchungen | Welcher Name zum Reisezeitpunkt im Reisepass stehen wird. |
| Bei der standesamtlichen Trauung | Ob Ihr die Namenserklärung direkt abgeben möchtet und welche Schreibweise gelten soll. |
| Nach der Trauung | Welche Dokumente, Verträge und Konten geändert werden müssen. |
Was bedeutet Eure Entscheidung für den Nachnamen von Kindern?
Ein gemeinsamer Familien- oder Ehename wird in der Regel auch für gemeinsame Kinder relevant. Behält jeder seinen Namen, müsst Ihr festlegen, welchen Namen ein Kind tragen soll. Deutschland erlaubt seit Mai 2025 auch Kindern einen aus den Namen beider Eltern gebildeten Doppelnamen. In Österreich bestehen ebenfalls Möglichkeiten für Doppelnamen. In der Schweiz legen Paare mit getrennten Namen im Zusammenhang mit der Eheschließung fest, welchen Ledignamen spätere Kinder erhalten sollen.
Die Erklärung für das erste gemeinsame Kind kann die Namensführung weiterer Geschwister beeinflussen. Patchworkfamilien, unverheiratete Eltern, ausländische Staatsangehörigkeiten und bereits vorhandene Doppelnamen sind typische Fälle, die Ihr frühzeitig mit dem Standes- oder Zivilstandsamt besprechen solltet.
Nach der Hochzeit: Diese Dokumente und Verträge solltet Ihr ändern
Eine Namensänderung wird nicht automatisch an jede Bank, Versicherung oder Vertragspartnerin übermittelt. Legt Euch deshalb eine Liste an und arbeitet sie nach Dringlichkeit ab. Ihr könnt diesen Abschnitt auch in Eure Hochzeitsplanung-Checkliste übernehmen.
Besonders wichtig: Flitterwochen und Reisebuchungen
Bucht eine Reise immer unter genau dem Namen, der am Reisetag im verwendeten Reisepass steht.
Wenn Ihr direkt nach der Hochzeit verreist, ist es oft am einfachsten, Tickets zunächst unter dem bisherigen Namen zu buchen und den dazu passenden gültigen Reisepass zu verwenden. Beantragt Ihr vorher einen neuen Pass, müssen auch Flugticket, Visum, Hotelbuchung und Mietwagenreservierung zum neuen Namen passen. Eine Heiratsurkunde ersetzt diese Übereinstimmung beim Check-in oder an der Grenze nicht zuverlässig.
Welche Nachweise werden meistens verlangt?
- Heiratsurkunde beziehungsweise Eheurkunde
- Bescheinigung über die Namenserklärung, falls diese nicht eindeutig aus der Urkunde hervorgeht
- Bisheriger Personalausweis, Reisepass oder schweizerische Identitätskarte
- Neues biometrisches Passfoto für Ausweisdokumente
- Formulare, Karten oder Vertragsnummern der jeweiligen Stelle
- Bei internationalen Fällen gegebenenfalls Übersetzungen, Apostillen oder zusätzliche Personenstandsurkunden
Plant außerdem ein kleines Budget für neue Ausweisdokumente, Fotos, beglaubigte Unterlagen, Porto und mögliche Änderungen an Reisebuchungen ein. Die Gebühren unterscheiden sich nach Land, Gemeinde und Dokument deutlich.
Wann Ihr unbedingt individuell nachfragen solltet
- Eine oder beide Personen besitzen mehrere oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten.
- Ihr lebt in einem anderen Land als dem, in dem Ihr heiratet.
- Eine Person führt einen Namen aus einer früheren Ehe.
- Einer Eurer Namen besteht bereits aus mehreren Teilen.
- Adoption, Einbürgerung oder eine frühere Namensänderung spielt eine Rolle.
- Der Name enthält besondere Zeichen, Vorsätze oder eine Schreibweise, die nicht in allen Dokumentensystemen gleich dargestellt wird.
- Ihr möchtet, dass der Name auch in einem anderen Staat anerkannt und in dortige Register eingetragen wird.
In diesen Fällen kann nicht allein der Ort der Trauung entscheiden, welches Namensrecht angewendet wird. Nehmt vorhandene Geburts-, Ehe- und Namensurkunden möglichst früh zum Beratungstermin mit.
Häufige Fragen zum Nachnamen nach der Hochzeit
Müssen wir nach der Hochzeit einen gemeinsamen Nachnamen führen?
Kann ein Mann den Namen seiner Frau annehmen?
Können wir beide einen offiziellen Doppelnamen tragen?
Braucht ein Doppelname immer einen Bindestrich?
Können wir uns erst nach der Hochzeit entscheiden?
Kann ich beruflich weiterhin meinen bisherigen Namen verwenden?
Werden Banken und Versicherungen automatisch informiert?
Welchen Namen sollen wir für die Flitterwochen verwenden?
Ob Ihr einen Namen teilt oder zwei Namen behaltet, sagt nichts darüber aus, wie verbunden Ihr seid. Trefft die Entscheidung so, dass sie zu Eurem Alltag, Euren Biografien und Euren Zukunftsplänen passt – und lasst Euch bei Sonderfällen lieber einmal mehr von der zuständigen Behörde beraten.